SPÖ fordert ausreichend Sonderpädagogik-Stunden
SPÖ-LAbg. Erich Rippl: „Land muss Kontingent bedarfsgerecht aufstocken, damit jedes beeinträchtigte Schulkind die nötige Unterstützung erhalten kann“.
Die finanziellen Ressourcen für sonderpädagogische Förderung an Schulen reichen beispielsweise im Bezirk Braunau nur für 15 Kinder aus, obwohl insgesamt 36 einen entsprechenden Bedarf hätten. SPÖ-Landtagsabgeordneter Erich Rippl hat daher zusammen mit SPÖ-Bildungssprecherin Sabine Promberger einen Antrag im Landtag initiiert, damit das Land, so wie etwa in Salzburg, die Finanzierung dem Bedarf entsprechend aufstockt. „Derzeit wird die schulische Integration von beeinträchtigten Kindern massiv erschwert, weil das Land die Sonderpädagogik aushungert. Keinesfalls hilft es den Betroffenen, die vorhandenen Stunden einfach auf mehrere Kinder aufzuteilen. Das Land mit ÖVP-Bildungsreferentin Christine Haberlander als Dienstgeber muss selbst aktiv werden und die fehlenden Dienstposten bereitstellen, anstatt die Verantwortung auf den Bund abzuschieben“, appelliert Rippl.
Nachdem ÖVP und FPÖ im Landtag am 19. September eine dringliche Behandlung der roten Initiative verwehrten, wird der Antrag im nächsten Bildungsausschuss Anfang Oktober weiter beraten. „Die Angelegenheit ist ein drängendes Problem für beeinträchtigte SchülerInnen und sollte möglichst zeitnah nach Schulstart bereits gelöst sein. Ein langes hin und her ohne konkrete Ergebnisse ist nutzlos“, so Promberger.
Immer mehr Kinder haben sonderpädagogischen Förderbedarf – der aus dem Jahr 2001 stammende Berechnungsschlüssel, wonach im Durchschnitt 2,7% der Kinder Sonderpädagogik benötigen, ist längst nicht mehr gültig. Je nach Region ist von Größenordnungen bis zum Doppelten dieses Werts auszugehen. Aus Sicht der sozialdemokratischen Abgeordneten ist es ungenügend, wenn sich die verantwortlichen Vertreter des Landes auf Finanzausgleichs-Vereinbarungen mit dem Bund zurückziehen, wonach dieser nicht mehr Dienstposten für Sonderpädagogik vorsehe. „Fakt ist, dass das Land für die Pflichtschulen als Dienstgeber verantwortlich ist und somit auch für die ausreichende Dotierung von Sonderpädagogik. Wenn mehr Kinder Förderbedarf haben, dann reicht es folglich nicht aus die bisherigen Förderstunden auf mehr Kinder zu verteilen. Es muss stattdessen im erforderlichen Ausmaß aufgestockt werden“, stellt Rippl klar.